Johann Wolfgang von Goethe
Corona-Virus - COVID-19
Um der Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich entgegen zu wirken, möchten auch wir auf folgende Verhaltensweisen und Maßnahmen eindringlich hinweisen und auch respektieren.
Bitte beachten Sie, dass die angeführten Maßnahmen, jetzt, am Auslaufen der Pandemie, lediglich Empfehlungen sind und natürlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Bedenken Sie, dass der gesundheitliche Schutz unserer Kunden (somit SIE als Angehörige) und auch unserer Mitarbeiter oberste Priorität hat.
Wir haben daher hier die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen für die Todfallsaufnahme, die Abholung von Verstorbenen und auch für eine Trauerfeier, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, zusammengestellt.
Todfallsaufnahme:
- möglichst gegen telefonische Voranmeldung.
- Abstand halten - im Idealfall 2 Meter.
- FFP2-Maske für positiv getestete Personen obligatorisch
- Husten oder niesen in die Ellenbeuge oder in ein Einwegtaschentuch.
- Gründlich Hände waschen, desinfizieren - wir haben Spender mit Desinfektionsmittel bei uns im Büro installiert.
Aufbahrung - Trauerfeier:
- Die Trauerfeier in Kirchen ist unter Einhaltung der aktuellen Bestimmungen erlaubt.
- FFP2-Maske für positiv getestete Personen obligatorisch
- Abstand halten - zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
- Husten oder Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Einwegtaschentuch.
- Gründlich Hände waschen, desinfizieren.
Abholung von Verstorbenen:
- Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch für die Abholung der verstorbenen Person.
- Die Abholung einer an Covid-19 verstorbenen Person von zu Hause erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre/n Verstorbene/n aus Sicherheitsgründen derzeit nicht vor Ort ankleiden und vor Ort besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Je mehr wir eine verstorbene Person bewegen, desto mehr potentielle Krankheitserreger treten aus der/dem Verstorbene/n aus. Wir nehmen die Kleidung daher mit zu uns, wo wir das Ankleiden unter für uns sicheren Bedingungen durchführen können.
- Die Abholung von Verstorbenen im Seniorenheim bzw. im Krankenhaus erfolgt nach den Vorgaben des Seniorenheimes bzw. des Krankenhauses.
Für Kundegespräche und Todfallsaufnahmen oder Beisetzungen gelten die behördlich vorgegebenen Regelungen, die in Zusammenarbeit mit den Bestattern dem jeweiligen Stand der gesetzlichen Regelungen entsprechen müssen und im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.