Bestattung Sterzl Bestattung Sterzl
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.

Johann Wolfgang von Goethe
Bestattung Sterzl
In die ewige Heimat gingen uns voraus:

Erste Maßnahmen im Trauerfall

Abhängig vom Eintritt des Sterbefalles sind folgende Maßnahmen von den Angehörigen durchzuführen:

Der Tod tritt zu Hause ein
Verständigen Sie zuerst den behandelnden Arzt (oder den Notarzt) zur Todesfeststellung. Anschließend den zuständigen Sprengelarzt. Dieser wird innerhalb von 3 bis 6 Stunden nach Todeszeitpunkt dieTotenbeschau durchführen. Erst danach darf die / der Verstorbene versargt und aufgebahrt werden.

Der Tod tritt im Krankenhaus bzw. im Seniorenheim ein
Der Sprengelarzt wird von der Anstaltsleitung verständigt.

Der Tod tritt nach einem Unfall ein bzw. der Leichnam wird aufgefunden Der anwesende Arzt bzw. die Polizei verständigt den zuständigen Sprengelarzt.
Rufen Sie uns an

Informieren Sie uns ehestmöglich. Wir helfen Ihnen bei den ersten Schritten.
Wir informieren Sie über die notwendigen Maßnahmen und beraten Sie bezüglich
  • der Abholung des Verstorbenen
  • der Auswahl des erforderlichen Sarges der Bestattungsart
  • der terminlichen Koordination der Beisetzung
  • Erstellung der Trauerparten
  • u. v. m.


Diese Beratung bieten wir Ihnen entweder bei uns im Büro in St. Johann oder wir kommen auch gerne direkt zu Ihnen nach Hause.

Weitere Schritte:

Für die Ausstellung der Sterbeurkunden, die für Verlassenschaftsabhandlung, für Versicherungen, für Abmeldungen usw. erforderlich sind, benötigen wir folgende Dokumente der bzw. des Verstorbenen:
  • Geburtsurkunde (vor 1938 Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (ev. Heimatschein)
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Scheidungsdekret bei Geschiedenen
  • Nachweis eines akademischen Titels
  • Reisepass bzw. Identitätskarte ist nur bei Ausländern erforderlich


Zur Erstellung der Trauerparte bzw. des Andenkenbildes benötigen wir ein Foto, entweder in digitaler Form (E-Mail, USB-Stick, Chip-Karte) oder als entwickeltes Bild. WhatsApp-Bilder oder Facebook-Bilder sind wegen der Datenkomprimierung wenig für den Partendruck geeignet.

Bitte nehmen Sie die Kleidung mit, mit der die bzw. der Verstorbene beerdigt bzw. eingeäschert werden soll. (Unterwäsche, Strümpfe bzw. Socken, Kleid bzw. Anzug, Bluse bzw. Hemd usw. - keine Schuhe)